Natur- & Artenschutz
Baumpflege bedeutet den täglichen Eingriff in ein perfekt funktionierendes Ökosystem mit Lebensräumen, deren Schutz in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Gerade Altbäume haben für viele seltene und geschützte Arten eine hohe Bedeutung. Als rechtliche Grundlage für den Natur- & Artenschutz, welcher bei der Baumpflege zu beachten ist, gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), welches einen verbindlichen Mindeststandart für den Artenschutz darstellt und in welchem Baum- und Artenschutz gleichberechtigt nebeneinander stehen. In diesem Umfeld schafft und erhält eine fachgerechte Baumpflege Lebensräume indem die Vitalität von Bäumen gefördert, die Verkehrssicherungspflicht erfüllt und Bäume als Lebensstätte baumbewohnender Tierarten langfristig erhalten werden.
Gemäß §39 BNatSchG Abs. 5 gilt, dass „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder der Gesunderhaltung von Bäumen ganzjährig zulässig sind. Es dürfen jedoch keine Lebensstätten zerstört oder wild lebende Tiere mutwillig beunruhigt, gefangen oder getötet werden. (siehe auch §44BNatschG, „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“)
In den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen, örtlichen Baumschutzsatzungen und Bebauungsplänen können strengere und weitreichendere Schnittverbote geregelt werden.
Bei Fragen zum Thema Baumpflege, Schnitt- und Fällzeitpunkten sowie Natur- & Artenschutz und artenschutzrechtlicher Überprüfung kontaktieren Sie mich gern.
Meine Erfahrungen und Weiterbildungen bilden eine solide und weitreichende Wissensgrundlage, um Ihnen in allen Fragen rund um Ihren Baumbestand – von der fachgerechten Pflege bis zur Fällung – als kompetenter Partner, im öffentlichen wie im privaten Bereich, zur Seite zu stehen.
Als geprüfter Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung mit der Zertifizierung zum Sachkundigen für Baum-Habitatstrukturen orientiere ich mich an einer modernen und zukunftsorientierten Pflege von Bäumen, die den Regeln der ZTV-Baumpflege sowie dem neuesten Stand der Technik und den rechtlichen Grundlagen des Natur- & Artenschutzes entspricht.
